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Tierschutz
Informationen zum Tierschutz bei Meerschweinchen
Ich bin aktives Mitglied der Tierschutzkommission des MCB
Leider gibt es im deutschen Tierschutzgesetz keine vernünftige Regelung zur Meerschweinchenhaltung und Zucht. Unsere Landesnachbarn in Österreich und der Schweiz haben diesbezüglich wesentlich strengere Vorschriften und das ist meiner Meinung nach auch ganz richtig so. Dort ist eine Mindestkäfiggröße von 60 x 120 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier muss man 0,5 m² dazurechnen.
Jeder darf ohne Sachkundenachweis anfangen Meerschweinchen zu züchten und vermehren. Eine Anmeldung beim Ordnungsamt ist erst ab einer Anzahl von 100 Jungtieren/ Jahr erforderlich. Und hier teilt sich auch der Begriff Meerschweinchenzucht in 3 Lager.
- Seriöse Züchter, die zumindest bemüht sind das nötige Fachwissen zu erwerben und keine unkontrollierten Vermehrungen zulassen. Diese Züchter werden auch bemüht sein, ihre Tiere nur in gute Hände und artgerechte Haltung zu vermitteln.
Anmerkung: Jeder fängt irgendwann mal klein an und macht sicher auch Fehler. Wichtig ist jedoch, dass man sich bemüht aus diesen Fehlern zu lernen und Verbesserungen zu erzielen. - Vermehrer, die ihre Tiere ohne Rücksicht auf Verluste kreuz und quer durcheinander laufen lassen und keine Kontrolle über Verpaarungen und die Anzahl der Würfe haben. Im günstigsten Fall werden die Tiere dabei noch artgerecht gehalten, darauf kann man sich aber nicht verlassen.
- Massenvermehrer die Tiere in Großanlagen quantitativ vermehren, ohne Rücksicht auf Verluste. Artgerechte Haltung ist hier ein absolutes Fremdwort.
Einzelhaltung ist nicht artgerecht!
Durch falsche Beratung und mangelnde Information kommt es leider immer noch vor, dass Meerschweinchen einzeln gehalten werden. Das ist kein Versuch von Züchtern mehr Tiere zu verkaufen, sondern es geht hier einzig und alleine darum, dass Meerschweinchen Rudeltiere sind und durch Einzelhaltung seelischen Schaden und Stress erleiden. Auch artfremde Ersatzpartner, wie z. B. Kaninchen, sind nicht akzeptabel.
Deutsches Tierschutzgesetz
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Quelle: Bundesministerium für Justiz
Meerschweinchen sind Rudeltiere. Sie leben in der Natur in unterschiedlich großen Gruppen mit einer Gruppenstärke von ca. 5 – ca. 20 Tieren. Die natürliche Gruppenform besteht aus einem erwachsenen Bock und mehreren Weibchen. Erwachsene Söhne werden vom Vater nicht geduldet und aus der Gruppe vertrieben. Das passiert etwa zwischen der 12. Und 16. Lebenswoche.
In den hierarchischen Gruppen nimmt in der Regel der Bock die Führungsposition ein. Er wirkt auch schlichtend, wenn es bei den Weibchen zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Meerschweinchen aller Rassen verfügen über eine komplexe Laut- und Körpersprache.
Bei unseren domestizierten Meerschweinchenrassen verhält sich das ähnlich. Sie benötigen unbedingt Sozialpartner um sich austauschen und ihr arteigenes Sozialverhalten ausleben zu können. Wir Menschen, oder auch andere Tierarten, wie beispielsweise Kaninchen, sind kein geeigneter Ersatz! Auch wenn sich in Einzelfällen Kaninchen und Meerschweinchen gut vertragen, sie sprechen unterschiedliche Sprachen und können nicht miteinander kommunizieren.
Allerdings müssen wir uns bei unseren kleinen Freunden nicht zwingend am Vorbild der Natur orientieren, wenn wir die Gruppe zusammenstellen.
Es gibt unzählige erfolgreich gehaltene gleichgeschlechtliche Gruppen, sowohl Böckchen, als auch Weibchen. Böckchengruppen können , entgegen immer noch verbreiteter Gerüchte , sehr gut funktionieren, solange keine weiblichen Reize die „Hormone in Wallungen“ bringen und damit Streit auslösen. Dafür gibt es viele Referenzen. Ebenso verhält es sich bei reinen Weibchengruppen. Das charakterlich stärkste und meist auch das körperlich größte Tier wird immer dominant sein und die Führung übernehmen. Am idealsten ist aber dennoch die gemischte Gruppe mit einem Kastraten und mindestens einem, besser zwei oder mehr Weibchen. Das Minimum ist jedoch eine Haltung zu Zweit. Wer genügend Platz hat sollte sich jedoch die Freude an einer größeren Gruppe nicht entgehen lassen. Eine Meerschweinchengruppe in einem richtig schönen großen Gehege zu beobachten ist immer wieder schön. Voraussetzung für ein gutes Sozialgefüge ist aber, dass die Tiere ihrer Art entsprechend ausreichend Möglichkeit zur Bewegung bekommen.
Wenn man nicht über den Platz und/oder die finanziellen Möglichkeiten für die Haltung von mindestens zwei Meerschweinchen verfügt, sollte man von der Haltung dieser Tierart absehen.
Petition gegen Einzelhaltung
Im deutschen Tierschutzgesetz ist geschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf (§1 TSchG). So geschieht es aber in tausenden von deutschen Haushalten in denen - aus Unwissenheit oder Resultat falscher Beratungen in Zoofachgeschäften - Rudel- und Schwarmtiere ohne artgleichen Artgenossen ihr Leben verbringen müssen. Unser Meinung nach schützt das deutsche Tierschutzgesetz die Sippentiere im Heimtierbereich nicht eindeutig vor Leid durch Einzelhaltung. Darum fordern wir eine Konkretisierung des TSchG, welche die Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren als Heimtiere eindeutig untersagt.
Einzelhaltung von z.B. Meerschweinchen und Kaninchen bedeutet für das Tier seelischen Stress, welcher sich in Verhaltungsstörungen äußern kann. Diese Tiere leiden, der Mensch ist kein Ersatz für einen Artgenossen. Die Änderung des TschG, welches die Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren eindeutig untersagt, soll das Leid und die Einsamkeit von tausenden von Heimtieren lindern. Als Beispiel dient die neue Gesetzgebung von Österreich und der Schweiz.
Schweiz
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
Österreich
...die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.
Das Tierschutzgesetz muss nach unseren Vorstellungen zum Schutz der Tiere dringend geändert bzw. ergänzt werden, um Einzelhaltungen von Sippentieren zukünftig zu verbieten. Zudem fordern wir die Aufnahme einer Mindestgröße des Lebensraums des jeweiligen Heimtiers (z.B. 0.5qm für ein Meerschweinchen), um dem Bewegungsdrang der Heimtiere gerecht zu werden.
Noch vor einigen Jahren war den Meerschweinchen und Kaninchen die Rolle als einfach zu haltendes Kindertier angedacht, welches einzeln in einem kleinen Käfig zu halten ist. Als wissenschaftlicher Sicht ist dies längst überholt. Diese Sippentiere brauchen einen artgleichen Partner, um nicht zu verkümmern und ein glückliches Leben zu führen.
Meerschweinchen zum Beispiel sind hochsoziale Tiere, die miteinander z.B. durch Töne kommunizieren und sich nur in Gesellschaft von Artgenossen sicher fühlen. Wissenschaftlich gesehen spricht auch alles gegen die Haltung eines einzelnen Kaninchens. Diese Tierart lebt in der Natur in Gruppen und weist ein ausgeprägtes Sozialverhalten auf.
Auch die Gemeinschaftshaltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht artgerecht, bewiesen durch den Präferenztest des Verhaltensforsches Norbert Sachser. Die Tagesrhythmik und das Signalreportoire der Tierarten stimmen nicht überein. Ebenfalls kann der Mensch den Partner eines Sippentieres niemals ersetzen. Es gibt keine Gründe, Sippentiere wie Kaninchen und Meerschweinchen von Artgenossen zu isolieren.
Deine Stimme gegen Einzelhaft!
Am o1.o9.2oo8 trat in der Schweiz das neue Tierschutzgesetz in Kraft; auch bei den Österreichern ist die Einzelhaltung von Rudeltieren schon lange verboten. Nur das deutsche Tierschutzgesetz hinkt hinterher... Viele Heimtiere sitzen hier lebenslang in Einzelhaft und man kann nichts dagegen tun, auch das Veterinäramt ist machtlos. Da muss etwas getan werden, dachten sich die User des Meerschweinforum (wie sich alles entwickelte, kann man (leider nur nach Anmeldung) im Thread Gibt es eine Petition für ein Gesetz gegen Einzelhaltung in Deutschland? nachlesen).
Denn Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren ist Tierquälerei. Einsamkeit bedeutet für das Tier seelischen Stress, der sich in Verhaltungsstörungen äußern kann. Diese Tiere leiden, der Mensch ist kein Ersatz für einen Artgenossen. Die Änderung des TschG, das die Einzelhaltung von Rudeltieren eindeutig untersagt, soll das Leid und die Einsamkeit von Tausenden von Heimtieren lindern."
UNTERSTÜTZEN AUCH SIE IM NAMEN DER RUDEL- UND SCHWARMTIERE DIESE PETITION !
Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 14.05.09 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Mit dem Beschluss ist das Petitionsverfahren beendet.
Es liegen fast 1000 Unterschriften vor
Die Begründung:
Aufgrund der Vielzahl von Heimtieren ist es kaum möglich, für alle Arten umfassende rechtliche Haltungsbedingungen vorzuschreiben.
Rechtlich unzweckmäßig und nicht kontrollierbar
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Heimtierhalter für eine tierschutzgerechte Haltung sorgt.
Zivilcourage:
Wenn man sieht, wie Tiere nicht artgerecht gehalten werden und möglicher Weise sogar misshandelt werden, so darf man sich nicht scheuen dies zur Anzeige beim Tierschutzverein zu bringen. Vielleicht genügt ja schon ein aufklärendes Gespräch mit dem Tierbesitzer. Manche Menschen sind sich nicht bewusst, was sie den Tieren antun.
Merkblatt
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat ein Merkblatt für Tierschutzwidriges Zubehör herausgegeben.
Leihmeerschweinchen
Wenn man ein verwittwetes Meerschweinchen zu Hause hat, das schon älter ist, sollte man es trotzdem nicht für den Rest seines Lebens alleine lassen. Hier einen geeigneten Partner zu finden, ist nicht immer einfach. Noch schwieriger wird es, wenn man eigentlich mit der Meerschweinchenhaltung aufhören möchte, aber das Tier an dem man hängt, nicht ins Tierheim abschieben möchte. Alleine bleiben soll es ja auch nicht. Hier wäre vielleicht ein Leihmeerschweinchen die richtige Lösung. Schon vor längerer Zeit habe ich diese Idee in der Schweiz entdeckt, nun macht sie auch hier in Deutschland Schule. Eine gute Lösung, für die ich diese Seite empfehlen kann:
Notstationen und interessante Seiten
Meerschweinchen als Versuchstiere
von Menschen für Tierrechte ev







