Abgaberegeln

Klare Richtlinien für ein verantwortungsbewusstes Zuhause

Abgaberegeln

 

Klare Richtlinien für ein verantwortungsbewusstes Zuhause

 

Das Wohl unserer Meerschweinchen steht für uns an erster Stelle. Deshalb wählen wir die zukünftigen Halterinnen und Halter sorgfältig aus und geben unsere Tiere nur in Haltungsbedingungen ab, die unseren Vorstellungen einer verantwortungsvollen Meerschweinchenhaltung entsprechen.

 

Abgabe im Rahmen unserer Hobbyzucht

Die Zucht der Landshuter Moppelbande betreiben wir aus Freude an den Tieren und mit dem Ziel, die seltene Rasse Angora zu erhalten und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.

Tiere, die nicht in unserer Zucht bleiben, geben wir an geeignete Halterinnen und Halter ab. Für die Abgabe wird ein Kostenbeitrag erhoben.

Maßgeblich für die jeweilige Tierabgabe sind die individuell getroffenen Vereinbarungen und – sofern vorhanden – der schriftliche Abgabevertrag.

 

Abgabealter und Entwicklung

Unsere Jungtiere bleiben so lange bei ihrer Mutter und in ihrer gewohnten Gruppe, wie es für ihre Entwicklung sinnvoll ist.

In der Regel erfolgt die Abgabe frühestens im Alter von fünf Wochen und bei einem Mindestgewicht von etwa 250 g. Entscheidend ist jedoch immer die individuelle Entwicklung des jeweiligen Tieres.

Bei besonders kleinen oder noch nicht ausreichend entwickelten Jungtieren kann sich der Abgabetermin entsprechend verschieben. Das Wohl des Tieres hat Vorrang vor einem bereits geplanten Abholtermin.

 

Sozialverhalten und zukünftige Haltung

Meerschweinchen sind ausgeprägte Gruppentiere. Eine Abgabe in dauerhafte Einzelhaltung erfolgt deshalb grundsätzlich nicht.

Wir bevorzugen eine Haltung in einer harmonischen Gruppe, beispielsweise mit einem kastrierten Männchen und einem oder mehreren Weibchen.

Auch andere geeignete Gruppenkonstellationen sind möglich und werden individuell beurteilt.

Unkastrierte Böcke zur Zucht geben wir ausschließlich an erfahrene und verantwortungsbewusste Züchterinnen und Züchter ab.

Vor einer Abgabe behalten wir uns vor, nach der vorhandenen Gruppe, der Gehegegröße und den Haltungsbedingungen zu fragen.

 

Reservierung

Eine Reservierung ist nach vorheriger Absprache möglich und wird von uns ausdrücklich bestätigt.

Ob und in welcher Höhe vor der Abholung bereits eine Zahlung erfolgt, wird im Rahmen der jeweiligen Reservierung beziehungsweise des Abgabevertrags vereinbart.

Kann ein reserviertes Tier aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht wie geplant abgegeben werden, informieren wir die Interessentin oder den Interessenten und vereinbaren gemeinsam das weitere Vorgehen.

Sollte eine Interessentin oder ein Interessent von einer vereinbarten Abgabe Abstand nehmen, gelten hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen die im jeweiligen Abgabevertrag getroffenen Vereinbarungen.

 

Gesundheit der Tiere

Wir geben unsere Meerschweinchen nach bestem Wissen in augenscheinlich gesundem Zustand ab.

Bekannte gesundheitliche Besonderheiten oder Auffälligkeiten werden den zukünftigen Halterinnen und Haltern vor der Abgabe mitgeteilt.

Sollte ein Tier vor dem vereinbarten Abgabetermin erkranken oder beispielsweise einen Parasitenbefall zeigen, kann der Abgabetermin zum Wohl des Tieres verschoben werden.

Meerschweinchen sind Lebewesen. Auch bei sorgfältiger Haltung und einem zum Zeitpunkt der Abgabe unauffälligen Gesundheitszustand kann nicht garantiert werden, dass ein Tier zukünftig nicht erkrankt.

Nach der Übergabe sind die neuen Halterinnen und Halter für die weitere Haltung, Versorgung und tierärztliche Betreuung des Tieres verantwortlich.

Gesetzliche Ansprüche aufgrund von Umständen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, bleiben hiervon unberührt.

 

Rücknahme und Unterstützung bei Problemen

Die Anschaffung eines Meerschweinchens sollte gut überlegt sein. Wir wünschen uns, dass unsere Tiere dauerhaft in ihrem neuen Zuhause bleiben können.

Sollte sich die Lebenssituation dennoch unerwartet verändern und eine weitere Haltung nicht mehr möglich sein, bitten wir darum, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.

Soweit unsere räumlichen Möglichkeiten es zulassen, unterstützen wir bei der Suche nach einem geeigneten neuen Zuhause oder prüfen, ob eine Rücknahme möglich ist.

Eine freiwillige Rücknahme ist von unseren aktuellen Kapazitäten abhängig und wird jeweils individuell vereinbart.

Zum Schutz unseres eigenen Tierbestands können bei einer Rücknahme eine Quarantäne sowie gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungen erforderlich sein.

 

Abholung

Der vereinbarte Abholtermin sollte zuverlässig eingehalten werden.

Sollte eine Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Erfolgt über einen längeren Zeitraum weder eine Abholung noch eine Rückmeldung, behalten wir uns vor, die Reservierung nach vorheriger Kontaktaufnahme aufzuheben und das Tier wieder zur Vermittlung freizugeben.

 

Beratung

Auch nach der Abgabe stehen wir gerne für Fragen rund um Haltung, Fütterung und Vergesellschaftung zur Verfügung.

Unsere Tiere erhalten einen Abstammungsnachweis mit Stammbaum.

Böcke werden in der Regel kastriert an Liebhaberinnen und Liebhaber abgegeben. Unkastrierte Böcke werden nur für eine verantwortungsvoll geplante Zucht abgegeben.

 

Wichtig für zukünftige Halterinnen und Halter

 

Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere. Gerade bei der Haltung mit Kindern liegt die Verantwortung für Pflege, Fütterung, Gesundheitskontrolle und tierärztliche Versorgung immer bei den Erwachsenen.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem vor der Anschaffung mögliche Allergien gegen Tierhaare, Heu oder Einstreu.

Wir behalten uns vor, eine Abgabe abzulehnen, wenn wir Zweifel daran haben, dass die zukünftigen Haltungsbedingungen den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.

 

Abschließender Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite beschreiben unsere allgemeinen Grundsätze für die Abgabe unserer Meerschweinchen. Einzelheiten können je nach Tier und Situation individuell vereinbart werden.

Maßgeblich für eine konkrete Abgabe sind die hierzu getroffenen Vereinbarungen beziehungsweise der Abgabevertrag. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


Autorin und redaktionell verantwortlich: Eva-Maria Ganslmeier | fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 13.08.26